Der cursus honorum - Ämterlaufbahn

 

Die Römer kannten in der Republik die vier höheren ordentlichen Ämter (magistratus) der:

 

consules

praetores

aediles

quaestores

 

Alle Ämter wurden jährlich vom Volk (populus) durch Wahl neu besetzt (Annuität) und jeder Beamte hatte mindestens einen Kollegen (Kollegialität). Keiner durfte ein Amt in zwei aufeinander folgenden Jahren bekleiden (Verbot der Kontinuation). Und auch die spätere nochmalige Bekleidung eines Amtes war im Laufe der Republik entweder auf zehn Jahre oder generell untersagt (Verbot der Iteration). Die höchsten Beamten waren die zwei Konsuln. Sie verfügten wie die Prätoren über ein imperium, das sie unter anderem zu militärischen Oberbefehlshabern machte. In der Öffentlichkeit schritten ihnen zwölf Liktoren (lictores) mit Rutenbündeln (fasces) voran und die Jahre wurden nach ihnen benannt.

Seit der lex Villia annalis (180 v. Chr.) gab es Mindestalter für die einzelnen Ämter (magistratus). So konnte man frühestens mit 43 Jahren Konsul werden.

 


 

Neben den ordentlichen gab es die zwei beutenden außerordentlichen Ämter der:

 

dictatores

censores

 

Der dictator wurde in der Regel nur in militärischen Notsituationen von den Konsuln für höchstens sechs Monate ernannt. Sobald er seine Aufgabe erledigt hatte, dankte er ab (abdicatio). Nach dem Zweiten Punischen Krieg gab es diese Form der Diktatur nicht mehr.  Die Diktaturen Sullas und Caesars stehen in einem anderen Licht. Vor allem fehlt ihnen die zeitliche Begrenzung auf sechs Monaten.

 


 

Daneben gab es noch das Amt des tribunus plebis (Volkstribun). Jedes Jahr wählten nur die Plebejer aus ihren Reihen zehn solcher tribuni plebis. Sie besaßen ein Vetorecht gegen die Handlungen der ordentlichen Magistrate.

 

Literatur:
Meyer
, Ernst: Römischer Staat und Staatsgedanke, 4. Aufl., München 1975.
Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, 5. Aufl., Paderborn 1989.

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