SPQR
Senatus populusque Romanus
Das römische Volk, der
populus, setzte sich aus Plebejern und
Patriziern (Adlige) zusammen. Es konnte in eine
contio (formlose Versammlung) zusammengerufen
werden. Für Abstimmungen oder Wahlen trat der populus
entweder (in sehr alter Zeit) nach Kurien (comitia curiata),
Kenturien (comitia centuriata) oder
tribus (comitia tributa)
geordnet zusammen. Die wichtigste Versammlung in klassischer Zeit waren die
comitia centuriata, in denen die obersten Beamten (consules
und praetores) gewählt wurden.
Daneben gab es noch die Sonderversammlung der plebs,
die concilia plebis, in der unter anderem die
tribuni plebis gewählt
wurden. Seit der lex Hortensia (287 v. Chr.) waren
die Beschlüsse der Plebs denen des Gesamtvolkes gleichgestellt.
Der römische Senat (senatus) setzte sich in klassischer Zeit aus gewesenen Magistraten zusammen. In klassischer Zeit setzte sich der Senat in der Regel aus ungefähr 300 Mitgliedern zusammen. Obgleich der Senat größtenteils nur beratende Funktionen hatte, war er dennoch die bedeutendste Institution in der römischen Republik.
Literatur:
Meyer,
Ernst: Römischer Staat und Staatsgedanke, 4. Aufl., München 1975.
Bleicken,
Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, 5. Aufl., Paderborn 1989.